Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.07.1995

Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95   

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BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,2949)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1995 - 1 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,2949)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,2949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht - Vorsätzlicher Angriff - Verpflichtung zur Hilfeleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13, § 221, § 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 131
  • StV 1996, 131
  • JR 1999, 294
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95
    Eine Verpflichtung, dem schwerverletzten N. Beistand zu leisten, konnte sich für sie nach Sachlage nur aus den vorangegangenen, auch von ihr vorgenommenen Mißhandlungen ergeben (vgl. BGHSt 25, 218, 220; 26, 35, 37).
  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74

    Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95
    Eine Verpflichtung, dem schwerverletzten N. Beistand zu leisten, konnte sich für sie nach Sachlage nur aus den vorangegangenen, auch von ihr vorgenommenen Mißhandlungen ergeben (vgl. BGHSt 25, 218, 220; 26, 35, 37).
  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt für den Fall, daß der Täter den äußeren Tatbestand der Aussetzung mit - wenn auch nur bedingtem - Tötungsvorsatz verwirklicht (BGHSt 4, 113, 116; ebenso RGSt 68, 407, 409).
  • BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87

    Anwendbarkeit des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei Unklarheit

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95
    Geht man jedoch, wie nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" geboten (vgl. dazu BGH bei Holtz MDR 1979, 635; 1986, 794; BGH StV 1988, 202), hinsichtlich der Aussetzung zu ihren Gunsten davon aus, daß sie den später Verstorbenen mit bedingtem Tötungsvorsatz mißhandelte, traf sie keine Garantenstellung, den von ihr billigend in Kauf genommenen Tod des N. abzuwenden; denn der Täter, der vorsätzlich oder bedingt vorsätzlich einen Erfolg anstrebt oder billigend in Kauf nimmt, ist nicht zugleich verpflichtet, ihn abzuwenden.
  • RG, 15.11.1934 - 2 D 83/34

    Darf neben der Verurteilung wegen Kindestötung (§ 217 StGB.) eine Verurteilung

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt für den Fall, daß der Täter den äußeren Tatbestand der Aussetzung mit - wenn auch nur bedingtem - Tötungsvorsatz verwirklicht (BGHSt 4, 113, 116; ebenso RGSt 68, 407, 409).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Unabhängig von den Fragen, ob § 13 StGB überhaupt auf abstrakte Gefährdungsdelikte Anwendung findet und ob eine Pflicht zur Abwehr von Gefahren bestehen kann, die durch eigenes vorsätzliches Verhalten hervorgerufen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 131), fehlt es angesichts der bereits objektiven Tatbestandslosigkeit des Vorverhaltens jedenfalls an der eine Garantenstellung begründenden Pflichtwidrigkeit.
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Der Senat muss unter diesen Umständen nicht entscheiden, ob ein vorsätzliches Vorverhalten, das auf denselben Erfolg gerichtet ist wie das nachfolgende Unterlassen, überhaupt eine Garantenstellung aus Ingerenz zu begründen vermag (verneinend BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1; offen gelassen im Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 15; aA das überwiegende Schrifttum, vgl. MüKo-StGB/Freund, 2. Aufl., § 13 Rn. 130; SSW-StGB/Kudlich, § 13 Rn. 22; Stein, JR 1999, 265).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    b) Sofern sich der Tatvorwurf eines versuchten Tötungsdelikts durch Unterlassen aus objektiven Gründen oder deshalb nicht bestätigt, weil die subjektive Tatseite nicht nachzuweisen ist (vgl. zum Tötungsvorsatz beim Unterlassen BGH NJW 1992, 583), wird eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 25, 218, 220; 26, 35, 36 f.; BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1) oder wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB zu prüfen sein (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84 a.E.).
  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem

    Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95 (NStZ-RR 1996, 131 = JR 1999, 294 mit Anm. Stein) steht der Auslegung des Senats nicht entgegen, denn in jenem Fall war ein Tötungsvorsatz gerade nicht zweifelsfrei ausgeschlossen worden, im Übrigen ist diese Entscheidung zu § 221 Abs. 1 StGB in der alten Gesetzesfassung ergangen.
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Bei einem vorsätzlichen Angriff auf menschliches Leben könne der Täter, wenn er sich später eines besseren besinne und - erfolgreich - Hilfe leiste, zwar zurücktreten und insoweit Strafbefreiung erlangen; eine rechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung bestehe jedoch nicht (BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1 = NStZ-RR 1996, 131).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16

    BGH hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Hätte dagegen der jeweilige Angeklagte selbst die früheren Misshandlungen vorgenommen, bestünde für ihn keine Verpflichtung, R. vor dem anderen Angeklagten zu schützen, da nach seinem Kenntnisstand von diesem keine Gefahren für das Kind ausgingen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - 3 StR 64/02; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 266/15 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, JR 1999, 294).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Dabei kann offenbleiben, ob in dieser Fallkonstellation bereits keine Pflicht zur Erfolgsabwendung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 131) oder es sich bei dem Verhältnis von Begehungs- zum nachfolgenden Unterlassungsunrecht um eine Konkurrenzfrage handelt (vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 13 Rn. 57 mwN; Kudlich in Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 13 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 27.09.2016 - 4 StR 391/16

    Aussetzung (Verhältnis zu einem durch die Aussetzungshandlung versuchtem

    Zur Begründung hat er darauf abgestellt, dass dem Aussetzungsvorsatz des Gefährdungsdelikts neben dem zugleich gegebenen Tötungsvorsatz des Erfolgsdelikts strafrechtlich keine eigenständige Bedeutung zukomme (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 233/11, BGHSt 57, 28, 31; ebenso SSW-StGB/ Momsen, 2. Aufl., § 221 Rn. 17; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 221 Rn. 28; aA Eser in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 221 Rn. 18; insbes. zu § 221 Abs. 2 Nr. 1 StGB differenzierend MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 221 Rn. 50).
  • BGH, 02.08.2023 - 5 StR 80/23

    Voraussetzung eines entschuldigenden Notstands; Erörterungslücken des Tatgerichts

    Es käme danach nicht auf die Frage an, ob derjenige, der vorsätzlich einen Erfolg anstrebt, auch zugleich verpflichtet sein kann, diesen abzuwenden (so BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 531/02, NStZ 2004, 89, 90 m. Anm. Schneider; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 13 Rn. 56 f.; SSW-StGB/Kudlich, 5. Aufl., § 13 Rn. 23; SK-StGB/Stein, 9. Aufl., § 13 Rn. 58; Schönke/Schröder/Bosch aaO; MüKo-StGB/Freund, 4. Aufl., StGB § 13 Rn. 134; siehe andererseits aber auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 131, zur Aussetzung nach § 221 StGB).
  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99

    Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit

    Im übrigen hätte auch eine Strafbarkeit nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 26, 35 ff.; BGHR StGB § 221 - Konkurrenzen 1) oder § 323 c StGB erörtert werden müssen (vgl. BGH NStZ 1985, 501; BGH, Urt. v. 20. Januar 2000 - 4 StR 365/99).
  • LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit

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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95   

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https://dejure.org/1995,3128
BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95 (https://dejure.org/1995,3128)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1995 - 1 StR 309/95 (https://dejure.org/1995,3128)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95 (https://dejure.org/1995,3128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 131
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
    Deren Einreichung hat zu keiner weiteren Vertiefung und Erweiterung des durch das Vermögensdelikt verursachten Schadens geführt (vgl. BGHSt 14, 38, 47; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 52).
  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55

    Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
    Nach der Rechtsprechung hat ein Antragsteller, der eine Kasse zu verwalten und über ihren Inhalt abzurechnen hat, bis zur Abrechnung in der Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt (BGHSt 8, 273, 275; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 4, 5; Ruß in LK-StGB 11. Aufl. § 242 Rdn. 29).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
    Nach der Rechtsprechung hat ein Antragsteller, der eine Kasse zu verwalten und über ihren Inhalt abzurechnen hat, bis zur Abrechnung in der Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt (BGHSt 8, 273, 275; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 4, 5; Ruß in LK-StGB 11. Aufl. § 242 Rdn. 29).
  • BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88
    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
    Nach der Rechtsprechung hat ein Antragsteller, der eine Kasse zu verwalten und über ihren Inhalt abzurechnen hat, bis zur Abrechnung in der Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt (BGHSt 8, 273, 275; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 4, 5; Ruß in LK-StGB 11. Aufl. § 242 Rdn. 29).
  • BGH, 09.04.1992 - 1 StR 158/92

    Anforderungen an die Erhebung der allgemeinen Sachrüge - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
    Deren Einreichung hat zu keiner weiteren Vertiefung und Erweiterung des durch das Vermögensdelikt verursachten Schadens geführt (vgl. BGHSt 14, 38, 47; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 52).
  • BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16

    Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei

    Hat sich indes ein Täter eine fremde Sache durch eine strafbare Handlung bereits zugeeignet, kann er sie sich in einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal im Sinne von § 246 Abs. 1 StGB zueignen, ohne vorher seine Scheineigentümerposition wieder aufgegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38; ferner BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281 f.; Beschluss vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95, NStZ-RR 1996, 131, 132; MüKoStGB/Hohmann aaO, § 246 Rn. 40; SSWStGB/Kudlich, 3. Aufl., § 246 Rn. 20); eine solche Position lässt sich nicht beliebig wiederholend begründen.
  • OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11

    Dreieckserpressung: Näheverhältnis zwischen einem Genötigten als Angestelltem und

    Denn der Zeuge hatte gegenüber der Angeklagten M. nur untergeordneten Mitgewahrsam (vgl. BGHSt 10, 400; BGH NStZ-RR 1996, 131).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 292/21

    Unterschlagung (Begriff der Zueignung; Strafbarkeit der wiederholten Zueignung

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich ein Täter, der sich eine fremde Sache bereits durch eine strafbare Handlung zugeeignet hat, diese in einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal im Sinne von § 246 Abs. 1 StGB zueignen, ohne vorher seine Scheineigentümerposition wieder aufgegeben zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 46 f.; vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16 Rn. 16 und vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95 Rn. 11; ferner BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281 f.); dies gilt nicht nur im Verhältnis der Unterschlagung zu einem anderen Eigentums- oder Vermögensdelikt wie etwa Diebstahl oder Betrug, sondern auch für Unterschlagungen zueinander.
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Alleingewahrsam wäre in Betracht gekommen, wenn die Angestellten der Firma C.S.C. die alleinige tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Geräte gehabt hätten, wie das etwa bei einem Fahrer liegen kann, der Speditionsgut transportiert und der dem unmittelbaren Weisungsbereich seines Arbeitgebers entzogen ist (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 7; siehe auch BGH NStZ-RR 1996, 131; 2001, 268; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 242 Rdn. 33).

    Blieb hier die jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit des Dienstherrn erhalten, hätte dieser gegenüber den Angeklagten oder auch nur dem Angeklagten C. übergeordneten Gewahrsam gehabt (BGH NStZ-RR 1996, 131).

  • BGH, 16.03.2023 - 2 StR 381/22

    Unterschlagung (Zweitzueignung: Tatbestandslosigkeit, weitere Manifestationen des

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich ein Täter, der sich eine fremde Sache bereits durch eine strafbare Handlung zugeeignet hat, sich diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB zum Nachteil des gleichen Rechtsgutsträgers zueignen, ohne zuvor seine Sacheigentümerposition wieder aufgegeben zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 46 f.; vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95, juris Rn. 11; vom 13. Januar 2022 - 1 StR 292/21, wistra 2022, 379 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280 ff.; ebenso SSW-StGB/Kudlich, 5. Aufl., § 246 Rn. 20; LK-StGB/Vogel, 13. Aufl., § 246 Rn. 50 f.; a.A. Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 246 Rn. 19; Mitsch, ZStW 111, 92 f.; derselbe, Strafrecht Besonderer Teil 2, 3. Aufl., S. 179 f.).

    Die Angeklagten haben sich bereits aufgrund des Betrugs zum Nachteil der Vermieterin den wirtschaftlichen Wert des Fahrzeugs verschafft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 47; vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95, juris Rn. 11; Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, …

  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00

    Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung;

    Das Problem einer Schadensvertiefung (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 29; BGH NStZ-RR 1996, 131; BGH NStZ 1985; 413; BGH StV 2000, 490) stellt sich bei dieser Form der Scheckreiterei nämlich nicht.
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